Rechtsprechung
   LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12   

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https://dejure.org/2012,6997
LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,6997)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,6997)
LAG Hamm, Entscheidung vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 (https://dejure.org/2012,6997)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Eingriff; Leistungsverfügung; Zulassung; Vorschlagsliste; Ausschluss; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 85 Abs. 2 ArbGG; § 19 BetrVG;§ 8 Abs. 2 WO
    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Eingriff; Leistungsverfügung; Zulassung; Vorschlagsliste; Ausschluss; Nichtigkeit; Anfechtbarkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Liste von der Wahl zum Betriebsrat im Wege einstweiliger Verfügung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 19 Abs. 1; WO § 8 Abs. 2
    Ausschluss einer Liste von der Wahl zum Betriebsrat im Wege einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Betriebsratswahlen - Aldi in Greven muss Liste von "Die Wende" berücksichtigen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Betriebsratswahlen - Aldi in Greven muss Liste von "Die Wende" berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 27.07.2011 - 7 ABR 61/10) kann die Wahl eines Betriebsrats nur abgebrochen werden, wenn ihre Nichtigkeit zu erwarten ist, also gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen wird, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr besteht.
  • BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72

    Wahlvorstand - Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    Damit wurde der Wahlvorschlag mit insgesamt 16 Bewerbern nicht mehr von der Willensentscheidung der Arbeitnehmer, die zuvor bereits unterzeichnet hatten, abgedeckt ( vgl. BAG, 15.12.1972 - 1 ABR 8/72 - AP BetrVG 1972 § 14 Nr. 1; Fitting, 26. Aufl., § 14 Rn. 54; GK/Kreutz, 9. Aufl., § 14 Rn. 70).
  • LAG Hamm, 05.08.2011 - 10 TaBV 13/11

    Unwirksame Betriebsratswahl bei allgemeiner Briefwahlanordnung; unzulässige

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    Bevor das dagegen gerichtete Wahlanfechtungsverfahren durch Rücknahme der vom Betriebsrat eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde gegen die stattgebende zweitinstanzliche Entscheidung der erkennenden Kammer vom 05.08.2011 (10 TaBV 13/11) abgeschlossen wurde, trat der Betriebsrat zurück und bestellte den im vorliegenden Verfahren beteiligten Wahlvorstand.
  • LAG Hamm, 24.03.2010 - 10 TaBVGa 7/10

    Gesetzlich bestimmte Amtszeit des Betriebsrates unter Ausschluss vertraglicher

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    Die erkennende Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an ( noch offengelassen in: 24.02.2010 - 10 TaBVGa 7/10) , hält also den Abbruch einer Betriebsratswahl schon bei sicherer Anfechtbarkeit nicht für gerechtfertigt ( so noch LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260).
  • LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94
    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    Die erkennende Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an ( noch offengelassen in: 24.02.2010 - 10 TaBVGa 7/10) , hält also den Abbruch einer Betriebsratswahl schon bei sicherer Anfechtbarkeit nicht für gerechtfertigt ( so noch LAG Hamm, 09.09.1994 - 3 TaBV 137/94 - BB 1995, 260).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02

    Anspruch der Wahlvorschlagsliste gegen den Wahlvorstand auf Zulassung zur

    Auszug aus LAG Hamm, 19.03.2012 - 10 TaBVGa 5/12
    b) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf ( 17.05.2002 - 18 TaBV 26/02 - LAGE BetrVG 2001 § 14 Nr. 2; a.A. GK/Kreutz, § 8 WO Rn. 9) ist aber zu der Überzeugung gelangt, dass § 8 Abs. 2 WO in der genannten Konstellation analogiefähig ist, also Fehler bei Veränderungen auf der Bewerberliste nach Leistung der erforderlichen Stützunterschriften innerhalb von drei Arbeitstagen nach der Beanstandung durch den Wahlvorstand (auch) noch heilbar sind ( vgl. auch BAG, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 06.09.2013 - 7 TaBVGa 7/13

    Streit über die Wirksamkeit der Bestellung des Wahlvorstandes

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris).
  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 11/14

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, kommt ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Der Hilfsantrag ist ebenfalls unbegründet, denn die dargestellten Hürden gelten auch für einen korrigierenden Eingriff in das Wahlverfahren (ebenso LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - Juris).

  • LAG Hamm, 31.08.2016 - 7 TaBVGa 3/16

    Abbruch der Betriebsratswahl wegen einer unternehmensweiten Abstimmung zur Wahl

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt (LAG Hamm, Beschlüsse vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris und 7 TaBVGa 7/14; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06, LAG Hamburg, Beschluss v. 19.04.2010, 7 TaBVGa 2/10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2021 - 21 TaBVGa 1658/21

    Betriebsratswahl - Beanstandung und Berichtigung eines Wahlvorschlages -

    Im Hinblick auf diese gesetzliche Wertung werden teilweise aber auch korrigierende Eingriffe im Vorfeld der Wahl ausgeschlossen (Hessisches LAG 20. Februar 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - unter 8 der Gründe zitiert nach juris; LAG Hamm 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - unter II der Gründe zitiert nach juris).
  • LAG Hessen, 03.04.2014 - 9 TaBVGa 42/14

    Wahlvorstand und Übergabe von Beschäftigtenlisten

    5 Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso Hess. LAG Beschluss vom 27. März 2014 - 9 TaBVGa 38/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 19/14 - Hess. LAG Beschluss vom 20. Febr. 2014 - 9 TaBVGa 11/14 - LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Das gilt auch für einen korrigierenden Eingriff in das Wahlverfahren (LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - Juris) oder beispielsweise bei einem Streit über die Wirksamkeit der Bestellung eines Wahlvorstandes (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - NZA 2012, 345 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris) und muss folgerichtig auch für die Frage der Herausgabe der Wählerliste gelten, denn wenn diese nicht herausgegeben würde, wäre eine Wahl in der Wahlregion Mitte nicht oder nur erschwert möglich.

  • LAG Hessen, 20.02.2014 - 9 TaBVGa 19/14

    Wahlvorstand und Anspruch auf Wählerliste

    5 Zum anderen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - EzA § 19 BetrVG 2001 Nr. 8; ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. März 2013 - 9 TaBVGa 5/13 - Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - AiB 2013, 718 = Juris), durch welche die noch bei den turnusmäßigen Betriebsratswahlen 2010 streitige Frage höchstrichterlich entschieden ist und von der abzuweichen der Streitfall keine Veranlassung bietet, ein Wahlabbruch nur bei voraussichtlicher Nichtigkeit der Wahl in Betracht.

    Das gilt auch für einen korrigierenden Eingriff in das Wahlverfahren (LAG Hamm Beschluss vom 19. März 2012 - 10 TaBVGa 5/12 - Juris) oder beispielsweise bei einem Streit über die Wirksamkeit der Bestellung eines Wahlvorstandes (BAG Beschluss vom 27. Juli 2011 - 7 ABR 61/10 - NZA 2012, 345 = Juris; LAG Hamm Beschluss vom 6. Sept. 2013 - 7 TaBVGa 7/13 - NZA-RR 2013, 637 = Juris) und muss folgerichtig auch für die Frage der Herausgabe der Wählerliste gelten, denn wenn diese nicht herausgegeben würde, wäre eine Wahl im Gemeinschaftsbetrieb nicht oder nur erschwert und mit Unsicherheiten behaftet über die zusammengefassten Listen der drei Unternehmen möglich.

  • LAG Hamm, 16.05.2014 - 7 TaBVGa 17/14

    Einstweilige Verfügung auf Abbruch einer Betriebsratswahl

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
  • LAG Hamm, 04.03.2014 - 7 TaBVGa 7/14

    Abbruch von Betriebsratswahlen

    Dementsprechend wird auch in der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung in der Regel davon ausgegangen, dass der Abbruch einer Betriebsratswahl bei lediglich voraussichtlicher Anfechtbarkeit nicht in Betracht kommt, worauf auch das Arbeitsgericht zutreffend hingewiesen hat (LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2012, 10 TaBVGa 5/12 bei juris; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13.03.2013, 9 TaBVGa 5/13 bei juris, jeweils m.w.N.; ArbG Aachen, Beschluss vom 10.12.2009, 7 BVGa 20/09, bestätigt vom LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2010, 10 TaBVGa 14/09, beide bei juris; LAG Hamm, Beschluss vom 06.09.2013, 7 TaBVGa 7/13 bei juris, a.A. LAG Nürnberg vom 30.03.2006, 6 TaBV 19/06 und vom 15.05.2006, 2 TaBV 29/06,).
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